Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten

Viele polnische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland, während ihre Kinder und ihr Ehepartner weiterhin in Polen leben. In dieser Situation stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Entscheidend sind unter anderem die Beschäftigung der Eltern sowie ihre sozialversicherungsrechtliche Situation.

Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten – Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können Personen Kindergeld erhalten, wenn sie legal in Deutschland arbeiten und hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Dabei müssen die Kinder nicht in Deutschland leben. Sie können ihren Wohnsitz in Polen haben, sofern die Vorschriften der Europäischen Union zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erfüllt sind.

Außerdem wird berücksichtigt, ob der andere Elternteil in Polen arbeitet oder dort Familienleistungen erhält.

Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten, wenn die Kinder in Polen leben

Arbeitet ein Elternteil in Deutschland und leben die Kinder in Polen, kann dennoch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Ist jedoch Polen vorrangig für die Zahlung von Familienleistungen zuständig, zahlt Deutschland häufig nur das sogenannte Differenzkindergeld.

Welche Faktoren beeinflussen den Anspruch auf Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten?

Der Anspruch hängt vor allem von der beruflichen Situation beider Elternteile ab. Häufige Fälle sind:

  • Ein Elternteil arbeitet ausschließlich in Deutschland, der andere arbeitet nicht.
  • Ein Elternteil arbeitet in Deutschland, der andere in Polen.
  • Beide Eltern arbeiten in Deutschland.
  • Ein Elternteil ist in Deutschland selbstständig.
  • Ein Elternteil wird von einem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt.

Jeder Fall wird individuell geprüft, da unterschiedliche Vorschriften gelten können.

Welches Land zahlt die Familienleistungen?

Nach den EU-Vorschriften richtet sich die Zuständigkeit in erster Linie danach, in welchem Land die Eltern arbeiten und wo die Kinder wohnen.

Arbeiten die Eltern in verschiedenen EU-Staaten, bestimmen die zuständigen Behörden, welches Land die Familienleistungen zuerst zahlt. Gegebenenfalls zahlt das andere Land einen Ausgleich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Kindergeld werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag bei der Familienkasse,
  • Nachweis über die Beschäftigung,
  • Geburtsurkunden der Kinder,
  • Nachweis über den Wohnsitz der Kinder,
  • Unterlagen zur Beschäftigung des anderen Elternteils,
  • Informationen über Familienleistungen aus Polen.

Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Dokumente verlangt werden.

Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten – Was sollten Sie beachten?

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Kinder automatisch in Deutschland wohnen müssen. Tatsächlich kann auch bei einem Wohnsitz in Polen ein Anspruch bestehen.

Außerdem sollten Änderungen der Beschäftigung, des Wohnsitzes oder der Familiensituation unverzüglich gemeldet werden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen bereits ausgezahlter Leistungen kommen.

Fazit

Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten kann auch dann gezahlt werden, wenn Kinder und Ehepartner in Polen leben. Ausschlaggebend sind jedoch die Beschäftigung der Eltern, die Zuständigkeit für Familienleistungen sowie die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Wer seine Unterlagen vollständig vorbereitet und seine individuelle Situation prüft, kann das Antragsverfahren deutlich erleichtern.

Kindergeld für Eltern, die in Deutschland arbeiten
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